Welchen optimalen Schutz benötigen Urlauber?
Vor Urlaubsbeginn sollte man sich auf jeden Fall Gedanken über den Versicherungsschutz gönnen, damit die „schönsten“ Wochen des Jahres nicht zu einer finanziellen Härteprüfung werden.
Private Auslandsreisekrankenversicherung – „Pflicht“ vor allem für gesetzlich Versicherte.
Auch mit einem „Auslandskrankenschein“ der gesetzlichen Kassen werden nur die Kosten gezahlt, die auch in Deutschland üblich sind. So bleibt man auf den Differenzkosten sitzen. Rücktransport oder sogar Rückführung wird von der Gesetzlichen n i c h t getragen. Auch für privat Versicherte lohnt sich diese Zusatzversicherung; besonders wenn ein Tarif mit Selbstbehalt gewählt wurde.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist alles andere als teuer. Vorsicht gilt jedoch bei besonderen Lebenssituationen, so sollten Schwangere einen Vertrag abschließen, der auch bei unvorhergesehenen Komplikationen im Urlaub zahlt.
Auch bei Älteren kann der Schutz eingeschränkt sein. Im Zweifelsfall den Schutz
schriftlich bestätigen lassen.
Prüfen Sie ihre alten Versicherungsverträge.
Besonders bei Verträgen, die Sie schon viele Jahre besitzen, sollte der Schutz überprüft werden:
– Gilt der Schutz im Urlaubsland so lange, bis man im Krankheitsfall wieder Transport fähig ist oder ist nach 42 Tagen Ausland die Leistung beendet?
– Sind auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten mit versichert?
Wenn die Urlaubsreise ein Loch im Sparstrumpf hinterlässt und bereits vor länger Zeit gebucht wurde, ist eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung empfehlenswert.
Gehen wertvolle Gegenstände mit auf Reisen sollte über eine Reisegepäckversicherung nachgedacht oder nach entsprechenden Klauseln in der
Hausratversicherung gesucht werden.
Also dann, schönen Urlaub!
Ihre Versicherungsmaklerin
Ramona Spata