Versicherungsvertragsgesetz

IDD – Insurance Distribution Directive

Versicherungsvertriebslinie

Am 23. Februar 2018 muss die Versicherungsvertriebslinie (IDD – Insurance Distribution Directive) vollzogen sein.

Für Sie bedeutet dies wie bisher:

  1. Wir fragen nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen,
  2. Wir beraten Sie weiterhin ehrlich und redlich,
  3. Wir begründen den Rat,
  4. Wir dokumentieren dies,
  5. Wir bilden uns 15 Stunden im Jahr für Sie weiter.

Weiterhin für Sie am Ball!